In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten gewinnt das Insolvenzrecht zunehmend an Bedeutung und zwar sowohl für Unternehmen, denen aufgrund der schlechten Auftragslage Zahlungsschwierigkeiten bis hin zur vollständigen Zahlungsunfähigkeit droht, als auch für Verbraucher, welche etwa aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes nicht mehr in der Lage sind, ihren fälligen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Der Verbraucher ist von der Insolvenz aber nicht nur dann betroffen, wenn er seine eigenen Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann. Er wird mit insolvenzrechtlichen Fragestellungen auch dann konfrontiert, wenn sein Arbeitgeber Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen musste.
Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei der effektiven Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen insolvente Schuldner. Eine effektive Durchsetzung von Gläubigeransprüchen in der Insolvenz setzt eine fundierte Arbeit im Vorfeld der Insolvenz voraus, weshalb sich unser Augenmerk insbesondere auf die Gestaltung insolvenzfester Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen richtet. Daneben übernehmen wir für unsere Mandanten selbstverständlich auch die Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle.
Privatpersonen unterstützen wir bei der Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens und der Vorbereitung des Insolvenzantrages. Für die Vorbereitung von Verbraucherinsolvenzverfahren, auch Privatinsolvenzverfahren genannt, haben wir ein automatisiertes System entwickelt, welches es uns erlaubt, Verbraucherinsolvenzverfahren zeitnah und kostengünstig abzuwickeln. Die Vorbereitung kann hierbei vollständig telefonisch oder über E-Mail-Korrespondenz erfolgen, so dass die Durchführung des Verfahrens nicht ortsgebunden ist. Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten dennoch gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung in unseren Kanzleiräumen zur Verfügung.
Abschließend beraten und unterstützen wir auch Arbeitnehmer im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund der Insolvenz des Arbeitgebers, etwa bei der Geltendmachung von offenen Gehalts- oder Lohnansprüche oder Insolvenzgeld.
Horn & Kollegen
Rechtsanwälte & Steuerberater
Heiner-Fleischmann-Str. 6
74172 Neckarsulm
Montag - Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 17:00 Uhr
© Horn & Kollegen Rechtsanwälte & Steuerberater Neckarsulm Kreis Heilbronn | Alle Rechte vorbehalten
.