Herr Rechtsanwalt Bernd Pflug berät in den folgenden Rechtsbereichen:
Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzstreitigkeiten
Erbrecht
- Beratung von Erben und Erbengemeinschaften
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Gestaltung von Vollmachten (Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Unternehmervollmachten, Patientenverfügung)
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnisansprüchen
- Beratung zur Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer
- Vorweggenommene Erbfolge
Insolvenzrecht / Schuldenbereinigung
- Beratung im Rahmen von Insolvenzverfahren / Verbraucherinsolvenzverfahren
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen von Seiten der Insolvenzverwaltung
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, die von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind (§ 302 InsO)
Gesellschaftsrecht
- Beratung bei der Gründung von Gesellschaften
- Umfassende Beratung von Geschäftsführern / Betriebsinhabern, deren Firma in finanzielle Schieflage geraten ist. Hierbei geht es vornehmlich um die Beratung / Vertretung auf dem Gebiet der Geschäftsführerhaftung und der Insolvenzverschleppung
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen in Bezug auf nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile (§ 823 II BGB in Verbindung mit § 266a StGB)
Inkasso und Zwangsvollstreckung
- effektive Durchsetzung Ihrer Ansprüche auch im Wege der Zwangsvollstreckung