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Steuerrecht: Anwendung der DBA auf Personengesellschaften (BMF)(4/10) Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Stellung genommen. Personengesellschaften sind nach dem deutschen Steuerrecht weder einkommen- noch körperschaftsteuerpflichtig. Die erzielten gewerblichen Einkünften werden den Gesellschaftern je anteilig zugerechnet (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz). Die Beurteilung einer ausländischen Gesellschaft als Personengesellschaft oder als Körperschaft, bestimmt sich für Zwecke der deutschen Besteuerung ausschließlich nach deutschem Steuerrecht. Es gelten demnach die allgemeinen Grundsätze des Rechtstypenvergleichs (vergleiche BMF, Schreiben vom 19. März 2004, BStBl I 2004 Seite 411 zur Einordnung einer LCC US-amerikanischen Rechts, sowie BFH, Urteil vom 20. August 2008 - I R 34/08). Die Einordnung nach dem Zivil- oder Steuerrecht des jeweiligen Sitzstaates ist nicht maßgebend (BMF, Schreiben vom 16. April 2010 - IV B 2 - S 1300/09/10003). |
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