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BGH: Kündigung wegen Eigenbedarfs

(02/10) Bundesgerichtshof erweitert den Personenkreis im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung. Der Bundesgerichtshof hat am 27. Januar 2010 entschieden, dass die Eigenbedarfskündigung wegen des Wohnbedarfs einer Nichte des Vermieters wirksam ist.

Die Nichte des Vermieters sei als Familienangehörige im Sinne § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB anzusehen, so dass die Eigenbedarfskündigung berechtigt erfolgt sei. Der Bundesgerichtshof hat in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgeführt, dass nicht nur Geschwister, sondern auch deren Kinder noch so eng mit dem Vermieter verwandt seien, dass es nicht darauf ankomme, ob im Einzelfall eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung zum Vermieter bestehe.

BGH, Urteil vom 27. Januar 2010, Az. VIII ZR 159/09

 

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