Home Mietrecht Entscheidungen zum Mietrecht Mietinteressenten müssen von sich aus ein Insolvenzverfahren offenbaren
PDF Drucken E-Mail

Mietinteressenten müssen von sich aus ein Insolvenzverfahren offenbaren

(7/09) Häufig ist Vermietern nicht bekannt, dass ein Mieter bei der Wohnungssuche seinem möglichen neuen Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrags ungefragt ein laufendes Privatinsolvenzverfahren mitteilen muss.

In dem vorliegenden Verfahren hatte der Interessent verschwiegen, dass sein bisheriger Vermieter wegen hoher Zahlungsrückstände gekündigt hat, außerdem lief gegen den Mieter ein Privatinsolvenzverfahren. Da der Mieter den jeweils pfändbaren Anteil seines Arbeitseinkommens an den Treuhänder abgetreten hatte, konnte der künftige Vermieter als Neugläubiger keine Pfändung mehr vornehmen.


Das Gericht hat in diesem Verfahren entschieden, dass der Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann (Landgericht Bonn, Aktenzeichen 6T 312/05).