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Mietvertrag / Mietrecht / Kündigung des Mietverhältnisses


Wir beraten Sie gerne bei allen Rechtsfragen in Zusammenhang mit dem Mietrecht. Ein Mietverhältnis wird regelmäßig durch einen schriftlichen Mietvertrag begründet. Unabhängig davon, ob ein gewerbliches Mietverhältnis oder ein Mietverhältnis über Wohnraum besteht, ist in jedem Fall der Abschluss eines schriftlichen Mietvertrags zu empfehlen.

Für den Vermieter beginnen die Probleme bereits bei der Auswahl des Mieters. In den Medien erscheinen immer häufiger Berichte über so genannte Mietnomaden, die nicht nur die vertraglich vereinbarte Miete nicht entrichten, sondern daneben die Wohnung vermüllt und beschädigt zurücklassen. Letztlich bleibt beim Vermieter dann der Schaden und eine Lebenserfahrung.

Weiteres Streitpotenzial beinhaltet oftmals die Betriebskostenabrechnungen. Gerade in Zeiten, in denen sich die Nebenkosten als "Zweitmiete" darstellen, streiten oft der Vermieter und Mieter über die Richtigkeit der Betriebskostenabrechnungen und über Nachzahlung- oder Erstattungsansprüche.

Soweit der Mietraum von dem Vermieter benötigt wird, stellen sich Fragen des Eigenbedarfs und der Kündigung wegen Eigenbedarfs. Hier wird oftmals über die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit einer Kündigung gestritten.

Soweit der Mietraum nicht den vertraglich zugesagten Bedingungen entspricht, also Mietmängel vorhanden sind, stellen sich Fragen der Mietkürzung.

 

 

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