Home Leserfragen Kann ein Gläubiger mein Fahrzeug pfänden, wenn meine Ehefrau das Fahrzeug für die tägliche Fahrt zur Arbeit benötigt?

Kann ein Gläubiger mein Fahrzeug pfänden, wenn meine Ehefrau das Fahrzeug für die tägliche Fahrt zur Arbeit benötigt?

Hinweis: Die Beantwortung der Leserfrage stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine ausführliche juristische Begutachtung des Einzellfalles nicht ersetzen. Sollten Sie eine ausführliche Beratung wünschen, so steht Ihnen die Kanzlei Horn & Kollegen, Neckarsulm – Kreis Heilbronn - selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Antwort: Diese Frage war bisher umstritten. In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesgerichtshof nunmehr festgestellt, dass auch solche Gegenstände im Sinne des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbar sind, die der Ehegatte des Schuldners zur Fortführung seiner Erwerbstätigkeit benötigt. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Familienfahrzeug dementsprechend unpfändbar ist, wenn es der Ehegatte für die tägliche Fahrt zur Arbeit benötigt. Es könne keine Rolle spielen, welcher Ehegatte das Fahrzeug für seine Erwerbstätigkeit benötige

Es kann somit festgestellt werden, dass das Familienfahrzeug, welches lediglich im Eigentum eines Ehepartners steht, auch dann unpfändbar ist, wenn der andere Ehegatte das Fahrzeug für die Fahrten zum Arbeitsplatz benötigt. Unerheblich soll hierbei sein, weshalb das Fahrzeug lediglich im Eigentum eines Ehegatten steht.  

Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 28.01.2010 - Az.: VII ZB 16/09

 

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