Rechtsanwalt Giuseppe D'Antuono jetzt Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
Herr Rechtsanwalt Giuseppe D'Antuono ist seit dem Jahr 2007 in der Kanzlei Horn & Kollegen - Rechtsanwälte & Steuerberater in Neckarsulm (Kreis Heilbronn) tätig. Bereits während des Referandariats hatte Herr D'Antuono den Fachanwaltslehrgang für Informationtechnologierecht (IT-Recht) erfolgreich absolviert. Jetzt wurde ihm vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Stuttgart aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Informationstechnologierechts die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für IT-Recht" (Informationstechnologierecht) verliehen.
Beim Informationstechnologierecht (IT-Recht) handelt es sich um eine verhältnismäßig junge Rechtsmaterie, welche aufgrund der rasanten technischen Entwicklung einem ständigen Wandel unterworfen ist. Das IT-Recht umfasst als so genannte Querschnittsmaterie die unterschiedlichsten Lebenssachverhalte und Rechtsgebiete. Einen Überblick über die Vielfalt der regelungsbedürftigen Sachverhalte vermag § 14k FAO zu geben, wonach das IT-Recht folgende Rechtsmaterien umfassen soll: - Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/ Mobile Business),
- Immaterialgüterrecht im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
- Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischen Besonderheiten,
- Recht der Kommunikationsnetze und –dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
- Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
- Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
- Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
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