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IT-Recht / Internetrecht: Kammergericht Berlin – Aufnahmen von Google Street View zulässig

IT-Recht, Internetrecht, Heilbronn, Neckarsulm, Rechtsanwalt(03/11) Das Kammergericht Berlin hatte sich im Rahmen einer sofortigen Beschwerde mit der Frage auseinanderzusetzen, unter welchen Umständen der Internetdienst Goolge Street View Aufnahmen von Häusern anfertigen und veröffentlichen darf. Das Landgericht Berlin hatte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit welchem die Veröffentlichung der von einem privaten Wohnhaus angefertigten Lichtbilder untersagt werden sollte, zuvor abgelehnt. Auch die sofortige Beschwerde blieb insoweit ohne Erfolg.

 

Das Kammergericht führte in seinem Beschluss vom 13. September 2010 aus, dass ein rechtlich relevantes Verhalten nicht vorliege, solange keine Fotos unter Überwindung einer Umfriedung gefertigt würden oder aber die Fotos eine Wohnung darstellten. Außerdem lasse Google die Gesichter von Personen anonymisieren und räume die Möglichkeit ein, Gebäudeaufnahmen vor ihrer Veröffentlichung gleichfalls unkenntlich zu machen.

Landgericht Berlin, Beschluss vom 13. September 2010 – 37 O 363/10
Kammergericht, Beschluss vom 25. Oktober 2010 – 10 W 127/10

Quelle: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110315.1545.335632.html 

 

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