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IT-Recht / Internetrecht: Kammergericht Berlin – Aufnahmen von Google Street View zulässig
Das Kammergericht führte in seinem Beschluss vom 13. September 2010 aus, dass ein rechtlich relevantes Verhalten nicht vorliege, solange keine Fotos unter Überwindung einer Umfriedung gefertigt würden oder aber die Fotos eine Wohnung darstellten. Außerdem lasse Google die Gesichter von Personen anonymisieren und räume die Möglichkeit ein, Gebäudeaufnahmen vor ihrer Veröffentlichung gleichfalls unkenntlich zu machen. Landgericht Berlin, Beschluss vom 13. September 2010 – 37 O 363/10 Quelle: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110315.1545.335632.html |
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