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Haftung eines W-Lan Betreibers I

Grundsätzlich keine Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für unberechtigte Nutzung des W-LAN

Das OLG Frankfurt am Main hatte in zweiter Instanz darüber zu entscheiden, ob der Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich für die unberechtigte Nutzung seines ungesicherten W-LAN durch mit ihm nicht in Verbindung stehende Dritte als Störer haftet.

Das OLG wirft hier die Frage auf, ob eine Haftung des Anschlussinhabers für ihm nicht bekannte Dritte auch dann angenommen werden kann, wenn es für die unberechtigte Nutzung des W-LAN keine erkennbaren Anhaltspunkte gab. Diese Frage hat das OLG verneint. Insbesondere folgte es der weit verbreiteten Auffassung, dass bereits die Eröffnung der Möglichkeit zu einer umfassenden Überprüfungspflicht und somit Haftung des Anschlussinhabers führen soll, nicht.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

(OLG Frankfurt am Main, 11 U 52/07)