IT-Recht / Internetrecht: BGH – Haftung des Betreibers eines nicht hinreichend geschützten WLAN-Anschlusses / Keine Begrenzung der Abmahnkosten bei sog. Filesharing  (02/11) In der zu der gegenständlichen Entscheidung herausgegebenen Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 12.05.2010 ( Pressemitteilung des BGH vom 12.05.2010 - Pressemitteilung Nr. 101/10) war die Hoffnung erweckt worden, dass der Bundesgerichtshof auf Urheberrechtsverletzungen im Rahmen von Internettauschbörsen (Filesharing) zukünftig die in § 97a Abs. 2 UrhG normierte 100-Euro-Grenze anwenden würde. Entgegen den geweckten Erwartungen beschäftigt sich das sehnsüchtig erwartete Urteil des Bundesgerichtshofes mit dieser Problematik jedoch nicht, vielmehr stellt der Bundesgerichtshof fest: |
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IT-Recht / Internetrecht: BGH - Haftung für Urheberrechtsverletzungen über unzureichend gesichertes W-Lan (05/10) Aktuell hatte der Bundesgerichtshof (BGH) darüber zu entscheiden unter welchen Voraussetzungen der Betreiber eines W-Lan-Zugangs für Urheberrechtsverletzungen haftet, falls über seinen Anschluss illegale Downloads urheberrechtlich geschützter Werke (Musik, Video) vorgenommen werden. Im vorliegenden Fall hatte der W-Lan-Betreiber das werkseitig eingerichtete Standardpasswort zu seinem Router nicht geändert. Während eines Urlaubsaufenthalts wurden sodann über seinen Internetzugang urheberrechtlich geschützte Musiktitel heruntergeladen. Der W-Lan-Betreiber wurde abgemahnt uns sollte u.a. Schadensersatz leisten. Der BGH hat die Schadensersatzverpflichtung verneint:
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IT-Recht / Internetrecht: Begrenzung der Rechtsanwaltskosten bei Urheberrechtsverstößen auf 100,00 Euro(02/10) Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen § 97a Abs.2 UrhG, welcher die Begrenzung der Ersatzfähigkeit der Rechtsanwaltskosten bei der Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung in Bagatellfällen auf 100,00 Euro begrenzt, nicht zur Entscheidung angenommen. |
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Haftung eines W-Lan Betreibers II
Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen Dritter über ein ungesichertes W-LAN (LG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2008, Az. 12 O 195/08, Quelle: JurPC Web-Dok. 131/2008, Abs. 1 – 33). Das LG Düsseldorf hatte aktuell darüber zu entscheiden, ob der Inhaber eines Internetanschlusses für rechtswidrige Handlungen Dritter, welche dem Anschlussinhaber nicht bekannt sind, haftet, wenn diese Urheberrechtsverletzung im Internet durch eine unberechtigte Nutzung des W-LAN des Anschlussinhabers erfolgt. Im Gegensatz zum OLG Frankfurt am Main (Az. 11 U 52/07) hat das LG Düsseldorf die Haftung des Anschlussinhabers bejaht. |
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Haftung eines W-Lan Betreibers I
Grundsätzlich keine Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für unberechtigte Nutzung des W-LAN Das OLG Frankfurt am Main hatte in zweiter Instanz darüber zu entscheiden, ob der Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich für die unberechtigte Nutzung seines ungesicherten W-LAN durch mit ihm nicht in Verbindung stehende Dritte als Störer haftet. |
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