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IT-Recht / Internetrecht

Beim Informationstechnologierecht (IT-Recht) handelt es sich um eine verhältnismäßig junge Rechtsmaterie, welche aufgrund der rasanten technischen Entwicklung einem ständigen Wandel unterworfen ist. Was in Sachen Hardware- und Softwareverträgen, eBay, Onlineshops, AGB, Internetrecht, Urheber-, Marken- und Domainrecht sowie Tauschbörsen (Filesharing) heute noch Geltung beansprucht, kann morgen bereits veraltet sein.

Das IT-Recht umfasst als so genannte Querschnittsmaterie die unterschiedlichsten Lebenssachverhalte und Rechtsgebiete. Einen Überblick über die Vielfalt der regelungsbedürftigen Sachverhalte vermag § 14k FAO zu geben, wonach das IT-Recht folgende Rechtsmaterien umfassen soll:

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/ Mobile Business),
  • Immaterialgüterrecht im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischen Besonderheiten,
  • Recht der Kommunikationsnetze und –dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
  • Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
  • Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
  • Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Regelungsbedarf besteht mithin sowohl auf dem Gebiet des Zivilrechts als auch auf den Gebieten des Öffentlichen Rechts und Strafrechts in nationaler und internationaler Hinsicht, denn Ländergrenzen sind dem Internet unbekannt.

Entsprechend bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung auf dem Gebiet des IT-Rechts. Unsere Beratungsleistung deckt insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche ab:

  • Erstellung von auf die Bedürfnisse des jeweiligen Mandanten angepassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Bereich,
  • Überprüfung von Internetpräsenzen und Online-Shops in rechtlicher Hinsicht, insbesondere im Hinblick auf mögliche Verstöße, welche eine Abmahnung rechtfertigen können,
  • Rechtliche Überprüfung von Online-Shops in Bezug auf die Anforderungen im E-Commerce (Erstellung und Überprüfung von Widerrufsbelehrungen, Datenschutzerklärungen, Informationspflichten nach der BGB-InfoV),
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen, insbesondere auf dem Gebiet des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechts sowie im Zusammenhang mit Tauschbörsen im Internet (Filesharing),
  • Vorbereitung und Durchsetzung berechtigter Abmahnungen, insbesondere auf dem Gebiet des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechts sowie im Zusammenhang mit Tauschbörsen im Internet (Filesharing),
  • Durchsetzung der Rechte von Verbraucher im Internet, insbesondere in Fällen unberechtigter Inanspruchnahme aus angeblich eingegangen vertraglichen Verpflichtungen,
  • Erstellung und Überprüfung von Hard- und Softwareverträgen,
  • Strafrechtliche Verteidigung im Bereich der Internetkriminalität.
 

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