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Änderung der Pfändungtabelle zum 01.07.2011 - Schuldner profitieren von höheren Pfändungsfreibeträgen

Seit dem 01. Juli 2011 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Die monatlichen Pfändungsfreibeträge haben sich erhöht, wovon Schuldner nicht unerheblich profitieren. Den pfändbaren Betrag Ihres Einkommens können Sie nunmehr dieser Lohnpfändungstabelle entnehmen. Bitte beachten Sie, dass der pfändbare Betrag davon abhängt, wie vielen Personen gegenüber Sie zum Unterhalt verpflichtet sind.

 
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Verbraucherinsolvenz: Schuldenbereinigung zum Festpreis!

Unsere Kanzlei bietet auf dem Gebiet des Verbraucherinsolvenzrechts eine umfassende, qualifizierte und deutschlandweite Beratung an, wobei wir auf eine langjährige Erfahrung als Insolvenzverwalter und Treuhänder zurückgreifen können. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs ebenso wie bei der Vorbereitung und Stellung des Insolvenzantrages. Auch während der Wohlverhaltensperiode steht Ihnen auf Wunsch ein Rechtsanwalt zur Seite und unterstützt Sie bei der Korrespondenz mit dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht. Unsere Beratungsleistungen sind nicht auf den Gerichtsbezirk Heilbronn beschränkt. Sollte Ihnen ein Beratungshilfeschein ausgestellt worden sein, so ist unsere Inanspruchnahme für Sie kostenfrei!
 
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Die Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz, §§ 304 ff. InsO

Viele Menschen geraten unverschuldet in finanzielle Not und können ihre Schulden nicht mehr begleichen. Gründe dafür gibt es genug: unerwartete Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Arbeitunfähigkeit etc. Der Gesetzgeber bietet seit 1999 mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren, auch Privatinsolvenzverfahren genannt, einen Weg aus den Schulden und ermöglicht somit einen finanziellen Neuanfang. Das nachfolgend näher vorgestellte Verbraucherinsolvenzverfahren bietet jedoch nicht nur die Möglichkeit eines vollständigen Schuldenerlasses nach sechs Jahren; vielmehr dient es kurzfristig auch dem Schutz des Schuldners vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger, welche während des Insolvenzverfahrens untersagt sind. Der belastende Druck, welcher seitens vieler Gläubiger durch Mahnungen, Telefonanrufe und Gerichtsvollzieherbesuche auf die Schuldner ausgeübt wird, lässt schlagartig nach, was für viele Schuldner bereits nach kürzester Zeit wiederum einen erheblichen Gewinn an Lebensqualität und neu entdeckter Lebensfreude bedeutet. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz für Sie zusammengestellt.

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Arbeitsrecht / Insolvenzrecht: Was Sie über das Insolvenzgeld wissen sollten 

I. Was ist unter dem Begriff „Insolvenzgeld“ zu verstehen?

Insolvenzgeld wird von der zuständigen Agentur für Arbeit an Arbeitnehmer ausgezahlt, welchen aufgrund der Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers keine Lohn bzw. Gehalt mehr bezahlt wurde. Es handelt sich mithin um eine Schnittstelle zwischen dem Insolvenzrecht und dem Arbeitsrecht. Die Agentur für Arbeit zahlt an die betroffenen Arbeitnehmer das regelmäßige monatliche Nettoentgelt, wobei grundsätzlich auch jährliche Sonderzahlungen anteilig berücksichtigt werden. Die Gewährung von Insolvenzgeld führt dazu, dass die Entgeltansprüche des Arbeitnehmers auf die Agentur für Arbeit übergehen und von dieser gegenüber dem Arbeitgeber fortan geltend gemacht werden. Dies betrifft jedoch nur solche Ansprüche des Arbeitnehmers, welche von dem Insolvenzgeld umfasst sind. Sollte dem Arbeitnehmer weitere Ansprüche zustehen, verbleiben diese bei ihm, so dass er die Durchsetzung der Ansprüche selbst veranlassen muss. In dem Umfang, in welchem die Agentur für Arbeit Insolvenzgeld leistet, übernimmt sie für den Arbeitnehmer auch die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Ersatzeinnahme während des Insolvenzgeldzeitraums muss sich der Arbeitnehmer grundsätzlich anrechnen lassen.

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