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Insolvenzrecht: Konkludente Genehmigung von Lastschriftbuchungen im laufenden Geschäftsbetrieb

Insolvenzrecht Neckarsulm Heilbronn Rechtsanwalt

(01/12) Der Bundesgerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine konkludente Genehmigung von Lastschriftbuchungen in Betracht kommt, wenn fortlaufend Forderungen in unterschiedlicher Höhe im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen im unternehmerischen Verkehr mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen werden. Eine konkludente Genehmigung der Lastschriftbuchung soll dann in Betracht kommen, wenn sie sich innerhalb einer Schwankungsbreite von bereits zuvor genehmigten Lastschriftbuchungen bewegt oder diese nicht wesentlich über- oder unterschreitet. Im Einzelnen:

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Insolvenzrecht / Arbeitsrecht: Anfechtung von Lohnzahlungen im Rahmen der Insolvenz des Arbeitgebers

Insolvenzrecht Arbeitsrecht Rechtsanwalt Heilbronn Neckarsulm(11/11) Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 06. Oktober 2011 deutlich gemacht, dass Lohnzahlungen, welche innerhalb der letzten drei Monate vor der Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistet werden, nicht ohne weiteres anfechtbar und damit von dem Arbeitnehmer an die Insolvenzmasse zu erstatten sind. Im konkreten Fall hatte der Insolvenzverwalter Lohnzahlungen an einen Betriebsleiter angefochten und diesen zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge aufgefordert. Im Ergebnis hatte der Insolvenzverwalter keinen Erfolg:

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Insolvenzrecht: Eine Schiedsabrede erfasst nicht das Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO

Insolvenzrecht - Rechtsanwalt - Heilbronn - Neckarsulm(09/11) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Insolvenzverwalter grundsätzlich an Schiedsabreden gebunden ist, die der Insolvenzschuldner mit einem Dritten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen hat. § 103 InsO räumt dem Insolvenzverwalter im Rahmen eines Insolvenzverfahrens grundsätzlich das Recht ein, einen noch nicht erfüllten gegenseitigen Vertrag zu erfüllen oder aber die Erfüllung endgültig abzulehnen.  Im konkreten Fall hatte der Bundesgerichtshof nunmehr darüber zu entscheiden, ob die Schiedsabrede auch das Wahlrecht des Insolvenzverwalters gemäß § 103 InsO umfasst.  Der Bundesgerichtshof hat dies verneint.

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Insolvenzrecht: BGH entscheidet zur Teilzeitbeschäftigung

(4/10) Der BGH hat in seiner Entscheidung entschieden, dass ein Schuldner, der lediglich einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, muss zur Erfüllung seiner Obliegenheiten aus § 295 I Nr. 1 Insolvenzordnung (Ausübung einer angemessenen Tätigkeit) sich um eine Vollzeittätigkeit bemühen.

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Insolvenzrecht: Bundesgerichtshof präzisiert den Begriff der Gläubigerbenachteiligung bei der Weggabe eines Grundstücks

(4/10) Der Bundesgerichtshof hat hinsichtlich der Weggabe eines Grundstücks in Zusammenhang mit dem Merkmal der Gläubigerbenachteiligung grundsätzliches festgehalten. Voraussetzung für eine Insolvenzanfechtung ist das Vorliegen der Gläubigerbenachteiligung.

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