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Familienrecht, Scheidung, Unterhalt und Zugewinn
Der richtigen Wahl des Anwalts kommt daher eine große Bedeutung zu. Wir fokussieren unsere Beratung nicht auf familienrechtliche Auseinandersetzung, sondern setzen verstärkt auf eine lösungsorientierte Annäherung der bestehenden Interessen, ohne dass Rechtsansprüche unserer Mandanten vereitelt werden. Bei familienrechtlichen Streitigkeiten stellen wir verstärkt fest, dass die möglichen Rechtswege konsequent ausgenutzt werden, ohne dass schließlich ein wirtschaftlich noch vertretbares Ergebnis erreicht wurde. Unser besonderes Interesse gilt der Auseinandersetzung von betrieblichen Vermögen, Unternehmen und Gesellschaften. Gerade hier ist unsere betriebswirtschaftliche und steuerliche Kompetenz von entscheidender Bedeutung für unsere Mandanten. Da Unternehmen häufig fremdfinanziert sind, ergeben sich oftmals Fragen der Haftung gegenüber Dritten, beispielsweise gegenüber Banken. Unsere Beratungsfelder im Familienrecht sind:
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