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Familienrecht, Scheidung, Unterhalt und Zugewinn

FamilienrechtGerade bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen, die oftmals sehr emotionsgeladen sind, benötigt der Mandant nicht nur einen kompetenten Rechtsanwalt, sondern einen einfühlsamen Beistand.

Der richtigen Wahl des Anwalts kommt daher eine große Bedeutung zu. Wir fokussieren unsere Beratung nicht auf familienrechtliche Auseinandersetzung, sondern setzen verstärkt auf eine lösungsorientierte Annäherung der bestehenden Interessen, ohne dass Rechtsansprüche unserer Mandanten vereitelt werden.

Bei familienrechtlichen Streitigkeiten stellen wir verstärkt fest, dass die möglichen Rechtswege konsequent ausgenutzt werden, ohne dass schließlich ein wirtschaftlich noch vertretbares Ergebnis erreicht wurde.

Unser besonderes Interesse gilt der Auseinandersetzung von betrieblichen Vermögen, Unternehmen und Gesellschaften. Gerade hier ist unsere betriebswirtschaftliche und steuerliche Kompetenz von entscheidender Bedeutung für unsere Mandanten. Da Unternehmen häufig fremdfinanziert sind, ergeben sich oftmals Fragen der Haftung gegenüber Dritten, beispielsweise gegenüber Banken.

Unsere Beratungsfelder im Familienrecht sind:

  • Gestaltungen von Eheverträgen, Testamenten und sonstigen Verträgen,
  • Beratungen bei Gründung oder Erwerb von Unternehmen
  • Durchführung von Scheidungsverfahren, einschließlich der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen,
  • Vermögensrechtliche Auseinandersetzungen, Durchsetzung von Zugewinnansprüchen, Bewertung von Vermögenswerten insbesondere von Unternehmen, Gesellschaften und Immobilien,
  • Beratungen hinsichtlich steuerlicher Fragen,
  • Unterstützung bei Insolvenzverfahren oder bei Haftungsfragen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.