Home Arbeitsrecht Entscheidungen zum Arbeitsrecht Gehaltskürzung wegen zu häufigen Toilettengang unzulässig
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Arbeitsrecht: Gehaltskürzung wegen zu häufigem Toilettenaufenthalt unzulässig

(02/10) Das Arbeitsgericht Köln hatte aktuell darüber zu entscheiden, ob zu häufige Toilettenbesuche eines Arbeitnehmers eine Gehaltskürzung rechtfertigen können. Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber die Anzahl und Dauer der Toilettenbesuche eines Mitarbeiters akribisch dokumentieren lassen und aufgrund der Datenauswertung sodann eine Gehaltskürzung vorgenommen. Zu Unrecht, meinte das Arbeitsgericht Köln. Eine Lohnkürzung sei bei akuten Verdauungsbeschwerden, welche der Angestellte vorgetragen hatte, unzulässig. Allerdings könnten Grenzen dann überschritten werden, wenn der Arbeitnehmer die hälfte der Arbeitszeit auf der Toilette verbringe. Dies war vorliegend jedoch nicht der Fall.

Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 21.01.2010, Az.: 6 Ca 3846/09

 

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