Arbeitsrecht: EUGH - Übertragung von Urlaubsansprüchen bei langandauernder Krankheit (12/11) Im Jahr 2009 hatte das Bundesarbeitsgericht sich mit der Frage zu befassen, ob Urlaubsansprüche, welche aufgrund bestehender krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht verbraucht werden konnten, verfallen oder aber dem Arbeitnehmer erhalten bleiben. Hierzu entschied das Bundesarbeitsgericht, dass der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG sei im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG (juris EGRL 88/2003) gemeinschaftsrechts-konform fortzubilden (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009 - Az.: 9 AZR 983/07). Dieser Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht, welche auf eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes zurückzuführen war, wurden nunmehr Grenzen gezogen.
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Arbeitsrecht: Organisatorisch abgrenzbare wirtschaftliche Einheit als Voraussetzungen eines Teilbetriebsübergangs im Sinne des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB (11/11) Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Teilbetriebsübergang im Sinne des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB das Bestehen einer organisatorisch abgrenzbaren wirtschaftlichen Einheit beim Veräußerer, die vom Erwerber übernommen wird, voraussetzt. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz, welche diese Frage zuvor dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt hatte, bejahte das Bundesarbeitsgerichtdie Frage. Hierzu heißt es in der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts:
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Befristung von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund bei bestehender Vorbeschäftigung (10/11) Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Vorbeschäftigung eine neue befristete Beschäftigung des Arbeitnehmers zwingend ausschließt oder aber dann möglich ist, wenn zwischen dem früheren Arbeitsverhältnis und dem nunmehr geplanten befristeten Arbeitsverhältnis ein gewisser Zeitraum vergangen ist.
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Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Grundstücks (09/11) Das Bundesarbeitsgericht hatte sich am 18. August 2011 mit der Frage zu befassen, ob ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB auch dann vorliegt, wenn der Zwangsverwalter eines Grundstücks den bestehenden Pachtvertrag kündigt und sodann das auf dem Grundstück betriebene Hotel selbst fortführt. Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang einen Betriebsübergang bejaht.
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Arbeitsrecht: Arbeitszeitbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung (09/11) Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Arbeitszeitbetrug eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen kann. Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wurde diese Frage bejaht. Das Bundesarbeitsgericht hatte zuletzt im Jahr 2007 nochmals ausdrücklich klargestellt, dass eine Manipulation an der Zeiterfassung einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen kann. Im Einzelnen führte das Bundesarbeitsgericht aus:
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