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Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts (Steuerhinterziehung)

Beim Betrieb, bei der Beendigung oder Sanierung eines Unternehmens besteht für den Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstand oder sonstigen Tätigen regelmäßig das Risiko, Pflichtverstöße im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts oder Steuerstrafrechts zu begehen. Neben den strafrechtlichen Risiken können daneben regelmässig Haftungsansprüche aus dem Zivilrecht entstehen.

Unsere Beratung setzt daher präventiv an, damit strafrechtliche oder zivilrechtliche Haftungsansprüche überhaupt nicht entstehen können. Sollten Ermittlungsbehörden bereits tätig sein, das heißt die Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung Durchsuchungen bei Ihnen bereits veranlasst haben, so unterstützen wir Sie während des Ermittlungsverfahrens und beraten Sie, notwendige Rechtsschritte einzuleiten.

Im Bereich der Steuerhinterziehung unterstützen wir Sie nicht nur im Umgang gegenüber den Finanzämtern, Straf- und Bußgeldstellen der Finanzämter, Staatsanwaltschaften oder der Steuerfahndung, sondern wir beraten Sie auch bei der Abwehr von Haftungsansprüchen oder steuerlichen Auseinandersetzungsansprüchen. Dies umfasst das Einspruchsverfahren und die gerichtliche Vertretung vor Finanzgerichten oder dem Bundesfinanzhof.

Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit ist daneben auch das Insolvenz- und Insolvenzstrafrecht mit allen damit zusammenhängenden strafrechtlichen und zivilrechtlichen Problemen.

Folgende Delikte kommen dabei in Betracht:

  • Insolvenzverschleppung
  • Veruntreuung von Arbeitsentgelt
  • Betrugstatbestände
  • Untreuedelikte
  • Bankrott- beziehungsweise Bilanzdelikte
  • Verstöße gegen das Verbot von Schwarzarbeit.

Hier muss der beauftragte Rechtsanwalt nicht nur die insolvenzrechtlichen Besonderheiten kennen, sondern es muss auch Kompetenz im Bereich des Rechnungswesens und Bilanzrechts vorhanden sein.