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Forderungseinzug / Inkasso durch einen Rechtsanwalt

Im Bereich des Forderungseinzugs und Inkasso werden von uns folgende Tätigkeiten durchgeführt:

 

  • Vollständiges Inkasso für Firmen
  • Beantragung von Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden
  • Durchführung von streitigen Verfahren vor Gericht
  • Vollstreckungsmaßnahmen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Geltendmachung von Forderungen bei Insolvenzverfahren (Durchsetzung von Aussonderungsrechten und Absonderungsrechten)
  • Prüfung von Verstößen der Obliegenheiten bei Regelinsolvenzverfahren und Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Versagungsanträge der Restschuldbefreiung
  • Forderungsanmeldungen in Insolvenzverfahren als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen
  • Eintragungen von Zwangssicherungshypotheken und Durchführungen von Zwangsversteigerungen von Immobilien.

 

Unsere Kanzlei hat eine eigenständige Inkassoabteilung, die für Sie das vollständige Inkasso kompetent und effizient durchführt. Dabei wird auf unseren großen Erfahrungsschatz im Bereich der Zwangsvollstreckung bei der Durchsetzung von Forderungen zurückgegriffen. Gerade unsere Kompetenz im Bereich des Insolvenzrechts (Insolvenzverwaltung und Insolvenzberatung) ist hier hilfreich, um Ihre Forderungen effektiv und effizient, aber vor allem schnell, durchzusetzen.

 

Wussten Sie eigentlich, dass der Schuldner die Anwaltskosten bezahlen muss, wenn er sich in Verzug befindet?

 

Bei der Beauftragung eines Inkassounternehmens geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Schuldner die Inkassokosten nicht zu erstatten hat, wenn davon auszugehen war, dass der Schuldner nicht bezahlt und ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss. Dann müssten Sie die Inkassokosten tragen.

 

Als Rechtsanwälte machen wir Ihre Forderung nicht nur außergerichtlich geltend, wir prüfen auch, ob sich Ihre Forderung rechtlich durchsetzen lässt.