IT-Recht/Internetrecht: Debcon GmbH aus Witten macht angebliche Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz der Silwa Filmvertrieb AG geltendAls Forderungsgrund wir angegeben: Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung. Gleichzeitig wird dem vermeintlichen Schuldner ein Rabatt in Höhe von 50 Prozent der Forderung für den Fall angeboten, dass er den Vergleichsbetrag alsbald begleicht. Verpflichtet sich der Schuldner, monatliche Raten in Höhe von mindestens 125,00 Euro zu leisten, so soll immerhin noch auf 25 Prozent der Forderung verzichtet werden. Bei geringeren monatlichen Raten wird dahingegen keine Vergünstigung eingeräumt. Für den Fall der Zahlungsverweigerung kündigt die Firma Debcon GmbH an, die Gesamtforderung unverzüglich gerichtlich geltend zu machen. Darüber hinaus droht die Firma Debcon GmbH damit, Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen an die Schufa Holding AG zu übermitteln. Ob die Firma Debcon tatsächlich dazu beauftragt ist, die Forderungen im Falle der Zahlungsverweigerung gerichtlich durchzusetzen, bleibt abzuwarten. Sollten Sie ein entsprechendes Schreiben der Firma Debcon GmbH erhalten haben und sich unschlüssig bezüglich des weiteren Vorgehens sein, so empfehlen wir Ihnen, die Angelegenheit von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen diesbezüglich deutschlandweit zur Verfügung. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen auf dem Gebiet des Internetrechts zu fairen Konditionen. Ihre Fragen zum IT-Recht / Internetrecht beantwortet gerne: Herr Rechtsanwalt Giuseppe D'Antuono Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) 74172 Neckarsulm - bei Heilbronn |
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