Änderung der Pfändungtabelle zum 01.07.2011 - Schuldner profitieren von höheren Pfändungsfreibeträgen Seit dem 01. Juli 2011 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Die monatlichen Pfändungsfreibeträge haben sich erhöht, wovon Schuldner nicht unerheblich profitieren. Den pfändbaren Betrag Ihres Einkommens können Sie nunmehr dieser Lohnpfändungstabelle entnehmen. Bitte beachten Sie, dass der pfändbare Betrag davon abhängt, wie vielen Personen gegenüber Sie zum Unterhalt verpflichtet sind. |
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