IT-Recht / Internetrecht: BGH – Haftung des Betreibers eines nicht hinreichend geschützten WLAN-Anschlusses / Keine Begrenzung der Abmahnkosten bei sog. Filesharing„Soweit das Berufungsgericht die Klage mit dem Unterlassungsantrag abgewiesen hat, kommt eine Bestätigung dagegen nicht in Betracht. Denn entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts kann die Klägerin den Beklagten als Störer auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Das Berufungsgericht meint zwar, der Betreiber eines privaten WLAN-Anschlusses hafte nicht generell wegen der abstrakten Gefahr eines Missbrauchs seines Anschlusses durch einen Außenstehenden, sondern erst wenn konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch bestünden. Dem kann aber für den hier vorliegenden Fall nicht beigetreten werden, dass der WLAN-Anschluss ohne die auch im privaten Gebrauch verkehrsüblichen und zumutbaren Zugangssicherungen betrieben wird.“ Eine endgültige Klärung der Frage, ob nunmehr die 100-Euro-Grenze des § 97a Abs. 2 UrhG auf illegale Musik- bzw. Videodownloads Anwendung findet, steht somit weiterhin aus.
Urteil des BGH vom 12.5.2010 - Az.: I ZR 121/08 Siehe auch: Haftung für Urheberrechtsverletzungen über unzureichend gesichertes W-LAN
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