Steuerrecht: Informationsaustausch in Steuersachen mit den Bahamas
Das Abkommen über Informationsaustausch zwischen Deutschland und den Bahamas gewährt deutschen Finanzbehörden Zugang zu Informationen, die zur Durchführung des deutschen Steuerrechts erforderlich sind. Dazu können Bankinformationen und Informationen über die Eigentumsverhältnissen an juristischen Personen und anderen Rechtsgebilden gehören. Der Zugang zu Informationen ist nicht davon abhängig, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht. Das Abkommen entspricht in vollem Umfang dem Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke, dessen internationale Durchsetzung auch ein wesentliches Anliegen der G 20 ist. Wir begrüßen die Bereitschaft der Bahamas, mit uns auf der Grundlage des Standards der OECD zusammenzuarbeiten und dazu beizutragen, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Das Abkommen unterstreicht gleichzeitig die Bemühungen der Bundesregierung, das Netz der bilateralen Vereinbarungen zum Informationsaustausch für Besteuerungszwecke, insbesondere in Bezug auf Staaten und Gebiete mit Finanzzentren, weiter auszubauen. |
Abmahnung? Kündigung? Sie erreichen uns in dringenden Fällen unter: Telefon: 07132 / 36 99 0 - 0 Telefax: 07132 / 36 99 0- 10 |