Arbeitsrecht: Änderungen für den Arbeitsmarkt vom Bundeskabinett gebilligt
Darüber hinaus sollen unter anderem die Arbeitsmarktchancen von jungen Menschen, Alleinerziehenden und älteren Arbeitsuchenden wesentlich verbessert werden. Einnahmen, welche Jugendliche aus Hartz IV-Familien im Rahmen eines Ferienjobs erwirtschaften, sollen zukünftig bis zu einem Betrag in Höhe von 1.200,00 Euro nicht auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen sein, so dass diese entsprechende Einkünfte tatsächlich behalten dürfen. Letztlich wird es auch eine Jobcenter-Reform geben.
Weitere Informationen zu dem umfangreichen Maßnahmenpaket finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.
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