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IT-Recht/Internetrecht: Debcon GmbH aus Witten macht angebliche Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz der Silwa Filmvertrieb AG geltend (02/12) Nachdem bis vor kurzem noch die Rechtsanwaltskanzlei U+C Rechtsanwälte Urmann + Collegen mit der Durchsetzung der angeblichen Forderungen der Silwa Filmvertrieb GmbH aus Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen beauftragt war, wird nunmehr die Firma Debcon GmbH aus Witten als Inkassounternehmen der Silwa Filmvertrieb GmbH tätig. Die Firma Debcon GmbH fordert Ausgleichszahlungen in Höhe von 1.286,80 Euro je abgemahnten Filmtitel. |
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Arbeitsrecht: Gekündigtes Arbeitsverhältnis und Anspruch auf Weihnachtsgratifikation (Weihnachtsgeld) (02/12) Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation (Weihnachtsgeld) vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden darf. Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht bejaht. Es komme auch nicht darauf an, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt habe. Eine entsprechende Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen würde einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB stand standhalten, soweit nicht die Vergütung von Arbeitsleistungen bezweckt sei.
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IT-Recht / Internetrecht: Rechtsanwälte Rasch - Verpflichtung zur Erstattung der wegen einer Urheberrechtsverletzung im Internet entstandenen Rechtsverfolgungskosten – Abmahnkosten zurückzuerstatten? (01/12) In einem aktuellen Beschwerdeverfahren hatte sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Rasch den an eine wirksame Abmahnung zu stellenden Mindestanforderungen genügt. Darüber hinaus hatte das Gericht zu entscheiden, ob der Abgemahnte etwa die Aktivlegitimation des Klägers mit Nichtwissen bestreiten darf. Das Gericht attestierte der Kanzlei Rasch eine völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung und stellte fest, dass die Rechtsverteidigung des Abgemahnten unabhängig vom Ausgang der Beweisaufnahme Aussicht auf Erfolg habe, soweit sich dieser gegen die Verpflichtung zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten wendete. Im Ergebnis könnte der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf sogar dazu, dass die in der Vergangenheit gezahlten Abmahngebühren unter Umständen zu erstatten wären. Ob sich ein diesbezügliches Vorgehen lohnt, kann allerdings erst nach einer umfassenden Überprüfung des Einzelfalls entschieden werden.
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Insolvenzrecht: Konkludente Genehmigung von Lastschriftbuchungen im laufenden Geschäftsbetrieb (01/12) Der Bundesgerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine konkludente Genehmigung von Lastschriftbuchungen in Betracht kommt, wenn fortlaufend Forderungen in unterschiedlicher Höhe im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen im unternehmerischen Verkehr mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen werden. Eine konkludente Genehmigung der Lastschriftbuchung soll dann in Betracht kommen, wenn sie sich innerhalb einer Schwankungsbreite von bereits zuvor genehmigten Lastschriftbuchungen bewegt oder diese nicht wesentlich über- oder unterschreitet. Im Einzelnen: |
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Arbeitsrecht: EUGH - Übertragung von Urlaubsansprüchen bei langandauernder Krankheit (12/11) Im Jahr 2009 hatte das Bundesarbeitsgericht sich mit der Frage zu befassen, ob Urlaubsansprüche, welche aufgrund bestehender krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht verbraucht werden konnten, verfallen oder aber dem Arbeitnehmer erhalten bleiben. Hierzu entschied das Bundesarbeitsgericht, dass der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG sei im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG (juris EGRL 88/2003) gemeinschaftsrechts-konform fortzubilden (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009 - Az.: 9 AZR 983/07). Dieser Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht, welche auf eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes zurückzuführen war, wurden nunmehr Grenzen gezogen.
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Insolvenzrecht / Arbeitsrecht: Anfechtung von Lohnzahlungen im Rahmen der Insolvenz des Arbeitgebers (11/11) Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 06. Oktober 2011 deutlich gemacht, dass Lohnzahlungen, welche innerhalb der letzten drei Monate vor der Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistet werden, nicht ohne weiteres anfechtbar und damit von dem Arbeitnehmer an die Insolvenzmasse zu erstatten sind. Im konkreten Fall hatte der Insolvenzverwalter Lohnzahlungen an einen Betriebsleiter angefochten und diesen zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge aufgefordert. Im Ergebnis hatte der Insolvenzverwalter keinen Erfolg:
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Arbeitsrecht: Organisatorisch abgrenzbare wirtschaftliche Einheit als Voraussetzungen eines Teilbetriebsübergangs im Sinne des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB (11/11) Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Teilbetriebsübergang im Sinne des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB das Bestehen einer organisatorisch abgrenzbaren wirtschaftlichen Einheit beim Veräußerer, die vom Erwerber übernommen wird, voraussetzt. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz, welche diese Frage zuvor dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt hatte, bejahte das Bundesarbeitsgerichtdie Frage. Hierzu heißt es in der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts:
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Änderungen im Fernabsatzrecht - Anpassung der Musterbelehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht bis zum 04. November 2011 erforderlich! Im Jahr 2009 hatte der europäische Gerichtshof in seinem so genannten Notebook-Urteil entschieden, dass bei Widerruf eines Fernabsatzvertrages über ein Notebook der Kunde überproportional belastet wird, wenn er Wertersatz für die zwischenzeitlich gezogenen Nutzung zahlen muss. Zwar sei grundsätzlich ein Nutzungsersatzanspruch im Einklang mit der EU-Richtlinie 97/7/EG, allerdings sei die Effektivität des Widerrufsrechts dann gefährdet, wenn die Höhe eines Wertersatzanspruches außer Verhältnis zum Kaufpreis der Ware stehe oder wenn dem Verbraucher die Beweislast dafür auferlegt werde dass er die Ware während der Widerrufsfrist nicht benutzt habe.
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